Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Bestellung
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen haben grundsätzlich, unter Beachtung der aktuellen Katalogpreise und Verpackungseinheiten (VE), auf schriftlichem Wege zu erfolgen. Bestellungen sowie mündliche Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich oder formulargemäß bestätigen oder ihnen durch übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen. Abweichungen von unseren Vertrags- und Verkaufsbedingungen, insbesondere Bedingungen oder andersgeltende AGB's des Käufers, gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt bzw. anerkannt werden. Wir sind berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Käufer zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.

2. Berechnung
Für die Berechnung sind die am Versandtag gültigen Preise maßgebend. Haben sich diese gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erhöht, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung von der Bestellung zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Preiserhöhungen, die auf einer Erhöhung der Frachttarife beruhen sowie bei Erhöhung der Umsatzsteuer. Die im Katalog angegebenen Preise sind Netto-Preise und gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Zahlung
Sofern wir Wechsel entgegennehmen, gehen Diskont- und Bankspesen zu Lasten des Käufers. Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung. Gegenüber unseren Forderungen kann nicht aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden. Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder wird die Zahlungsfrist überschritten, sind wir befugt Vorauszahlung zu verlangen und eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen. Bei nicht fristgerechter Zahlung sind wir berechtigt, ohne Mahnung vom Tage der Fälligkeit an Zinsen in banküblicher Höhe zu fordern.

4. Lieferung und Annahme
Bei Überschreitung der Lieferfrist hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Unsere Haftung bei Nichterfüllung oder Lieferverzug ist beschränkt auf den Rechnungswert der Warenmenge, die wir nicht geliefert haben oder mit deren Lieferung wir in Verzug geraten sind. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Rückstand ist. Unsere sonstigen Rechte werden hierdurch nicht berührt. Betriebsstörungen, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von unseren Lieferanten, Rohstoff-, Energie-, oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und Fälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung die davon betroffene Partei von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Abnahme. Wird hierdurch die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, so sind wir berechtigt, hinsichtlich der von der Liefer- bzw. Abnahmestörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

5. Versand
Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers. Versandart und Versandweg werden von uns gewählt. Wir werden uns dabei bemühen, Wünsche des Käufers zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Kleinstbestellungen unter EUR 26,- Netto-Warenwert werden EUR 10,- Mindermengenzuschlag berechnet.

6. Gewährleistung und Haftung
Der Käufer hat – erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung – zu prüfen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, ob die gelieferte Ware einwandfrei und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Unterläßt er die Prüfung, entfällt für uns jegliche Haftung. Etwaige Beanstandungen der Beschaffenheit oder der Menge sind unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungs- und Versandnummern zu erheben. Offene Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Unterläßt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einem Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher verborgene Mängel erst später so hat der Käufer diesen Mangel unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens 6 Monate nach Auslieferung der Ware am Versandort, anzuzeigen, andernfalls gilt auch diese Ware als genehmigt. Ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen werden wir durch Preisnachlaß, Nachbesserung, Umtausch oder Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises entsprechen. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, insbesondere für Folgeschäden, die auf der chemischen Zusammensetzung, Wirkung des Werkstoffes, natürlichem Verschleiß, Gewaltanwendung oder unsachgemäßer Anwendung beruhen, sind ausgeschlossen.

7. Auskünfte und Raterteilung
Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratungen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Elefant-Chemie; Breuhan GmbH & Co. VertriebsKG. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes berechtigt. Veräußerungen im Rahmen eines Geschäftsverkaufs im Ganzen oder eine Verpachtung gelten nicht als Veräußerung im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes und bedürfen einer Zustimmung von uns. Im Falle einer Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf gegen die Abnehmer zustehenden Kaufpreisforderungen an uns ab. Die Abtretung der Forderungen soll vorläufig eine stille sein, d.h. den Abnehmern nicht mitgeteilt werden. Der Käufer ist zur Einbeziehung der Forderungen bis auf weiteres ermächtigt. Er ist aber nicht berechtigt, über Forderungen in anderer Weise, z.B. durch Abtretung, zu verfügen. Wir haben das Recht, die Ermächtigung zur Einziehung der Forderungen zu widerrufen und die Forderungen selbst einzuziehen. Wir nehmen aber davon Abstand, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Abnehmer von der Abtretung zu benachrichtigen. Ferner ist er verpflichtet, auf unser Verlangen die Namen der Abnehmer und die Höhe der abgetretenen Forderungen anzugeben und uns alle diejenigen Auskünfte zu erteilen, die für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlich sind. Der Käufer verpflichtet sich, uns von Pfändungen der Ware und/oder der abgetretenen Forderungen durch Dritte oder sonstigen Ansprüchen, die Dritte bezüglich der Ware erheben, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. Bei Pfändungen ist dem Verkäufer gleichzeitig eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass der in den vorliegenden Bedingungen vereinbarte Eigentumsvorbehalt noch besteht und dass die gepfändete Ware zu denjenigen gehören, die dem hier vereinbarten Eigentumsvorbehalt unterliegen; sind Forderungen gepfändet, so ist an Eides Statt zu versichern, dass es sich hier um Forderungen handelt, die aus dem Verkauf von Vorbehaltsware entstanden sind. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit uns gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum entsprechend §§ 947,948 BGB.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die beidseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hannover-Anderten. Die Parteien vereinbaren für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten Hannover als örtlich zuständiges Gericht. Diese Vereinbarung gilt auch für Ansprüche aus Scheck und Wechsel.

10. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so zieht das nicht die Ungültigkeit der übrigen Bedingungen nach sich.

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